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Monatsende: Schulden und kein Geld

Aktualisiert: 27. März

Die Zahl jener Personen, die kaum mehr über die Runden kommt, steigt rapide. Im Vorjahr haben 16.621 Personen in Österreich ein Erstgespräch in einer Schuldenberatung in Anspruch genommen. Die Anzahl jener, die generell bei einer Schuldenberatung Unterstützung suchten, ist um 1,8 % gestiegen. Das ist der höchste Wert seit 2018.


Wenn das Leben zu teuer wird.    Foto: Unsplash
Wenn das Leben zu teuer wird. Foto: Unsplash

Meist trifft es Personen mit sehr niedrigen Einkommen. „Die Situation verschärft sich: Der Anteil jener Personen, die höchstens das Existenzminimum zur Verfügung haben, ist in den vergangenen 2 Jahren um 10 % gestiegen.“, sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen.


Über ein Drittel all jener Personen, die 2024 zum ersten Mal eine staatlich anerkannte Schuldenberatung in Anspruch nahmen, hatten maximal das Existenzminimum zur Verfügung. Zur Orientierung: 2024 lag der Grundbetrag des nicht pfändbaren Existenzminimums bei 1.217 Euro. „Eine Summe, mit der angesichts der Teuerungen kaum noch auszukommen ist.“, so Mitterlehner.


Überschuldungsgründe

Bei der Erstberatung wird erhoben, was Personen in die Überschuldung getrieben hat, dabei sind auch Mehrfachnennungen möglich. Der häufigste Überschuldungsgrund ist seit jeher Arbeitslosigkeit bzw. eine Einkommensverschlechterung.


Zweithäufigster Überschuldungsgrund ist mit 21,5 % der Umgang mit Geld, der in unmittelbarem Zusammenhang mit mangelnder Finanzbildung steht. An dritter Stelle folgt mit 18,4 % eine ehemalige Selbstständigkeit.


Frauen sind deutlich häufiger betroffen von den Überschuldungsgründen Scheidung und Trennung, persönliche Härtefälle, wie z.B. ein Unfall oder der Tod von Angehörigen, sowie Bürgschaften und Mithaftungen.


Gleiches Recht für alle

Seit 2021 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Jahren zu entschulden. Für Privatpersonen ist diese Option jedoch bis Juli 2026 befristet. Danach gilt für sie wieder die 5-jährige Verfahrensdauer, während für Unternehmer die Möglichkeit für eine 3-jährige Entschuldung bestehen bleibt.


„Damit läge eine grobe Ungleichbehandlung vor“, merkt Clemens Mitterlehner an. „Wenn etwa eine Frau für den Kredit ihres selbstständigen insolventen Partners gebürgt hat, könnte sich dieser innerhalb von 3 Jahren entschulden, während die Frau 5 Jahre zurückzahlen müsste. Frauen sind ohnehin schon mit unzähligen und nicht zu rechtfertigenden Nachteilen in der Erwerbsbiografie belastet. Eine um 2 Jahre längere Entschuldung würde dies weiter verstärken. Die Schuldenberatungen fordern eindringlich, dass eine 3-jährige Entschuldungsdauer für alle bestehen bleiben muss. Wir hoffen sehr, dass sich die neue Bundesregierung dieses Themas annimmt.“



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